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Gemeinde Kall

Personalausweis

So beantragen Sie einen Personalausweis

Beschreibung

Der Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ist eines der fälschungssichersten Ausweisdokumente der Welt. Daher wird der Personalausweis mittlerweile auch von vielen Staaten, insbesondere der Schengen-Staaten, als Reisedokument für die Einreise anerkannt. Die Online-Ausweisfunktion ist bei Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr vollendet haben, standardmäßig aktiviert. Sollte der Personalausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres beantragt worden sein, kann die Online-Ausweisfunktion nach dem 16. Geburtstag kostenfrei nachträglich aktiviert werden. Informationen rund um die Nutzungsmöglichkeiten der Online-Ausweisfunktion, die benötigte Hard- und Software sowie die Funktionalitäten können Sie im Personalausweisportal des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat erhalten.

Zuständig für die Entgegennahme des Antrages ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes. Wird der Antrag bei einer örtlich unzuständigen Behörde gestellt, so ist zusätzlich zu den unten genannten Unterlagen eine „Ermächtigung“ der Hauptwohnsitzbehörde notwendig. Für Auslandsdeutsche ohne Wohnsitz im Inland ist die Deutsche Auslandsvertretung am ausländischen Wohnort zuständig. Wird der Antrag im Inland gestellt, so muss die Ausweisbehörde zuvor die „Ermächtigung“ der zuständigen Auslandsvertretung einholen.

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss in jedem Fall persönlich vorsprechen.

Wer kann einen Personalausweis beantragen?

Im Regelfall erfolgt die Ausstellung eines Personalausweises ab 16 Jahren, auf Antrag ist auch eine frühere Ausstellung möglich. Wer Ausweisdokumente für Kinder und Jugendliche, die noch nicht 16 Jahre alt sind, beantragen kann und welcher Elternteil zur Beantragung mitkommen muss, hängt vom Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ab.

1. Eltern mit gemeinsamem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, die verheiratet    oder unverheiratet zusammenleben

Grundsätzlich gilt: Wenn für ein Kind ein gemeinsames Sorgerecht besteht und die Eltern zusammen mit ihrem Kind unter der gleichen Adresse mit Hauptwohnung gemeldet sind, müssen beide Elternteile dem Antrag zustimmen. Mindestens ein Elternteil muss zusammen mit dem Kind persönlich vorsprechen. Ist der andere Elternteil verhindert, kann die Zustimmung schriftlich erfolgen. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter Links und Downloads.

2. Eltern, die dauernd getrennt oder geschieden sind

Grundsätzlich gilt: Der Elternteil, der die „Alltagssorge“ für das Kind ausübt und mit dem Kind gemeinsam mit Hauptwohnung gemeldet ist, kann den Antrag alleine stellen. Der Elternteil muss zusammen mit dem Kind persönlich vorsprechen.

3. Elternteil mit alleinigem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht

Es ist der Beschluss des Familiengerichtes über das alleinige Sorge- oder Aufenthaltsbestimmungsrecht oder eine Negativbescheinigung des Jugendamtes bei Antragstellung vorzulegen. Der Elternteil muss zusammen mit dem Kind persönlich vorsprechen.

Ab dem 10. Lebensjahr muss das Kind unterschreiben. Jüngere Kinder dürfen unterschreiben, wenn sie ihren Namen schreiben können.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Der Antrag kann frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt gestellt werden. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Dokumente

Bei Antragstellung ist der bisherige Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass mitzubringen. Bei Verlust oder Diebstahl ist ersatzweise der Führerschein, ein anderes Lichtbild-Dokument oder die Geburtsurkunde vorzulegen.

Für den Antrag wird ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt, Größe 45 mm hoch x 35 mm breit, Gesicht zentriert, Gesichtsgröße höchstens 32 mm – 36 mm. Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung, z. B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten.

Bei Minderjährigen ist zusätzlich die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit dem Formular Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises vor Vollendung des 16. Lebensjahres / der Nachweis über das alleinige Sorgerecht vorzulegen.

Bei geplanter Eheschließung mit Änderung des Familiennamens ist eine Bescheinigung über die Anmeldung der Eheschließung, aus der sich die zukünftige Namensführung ergibt, mitzubringen.

Erläuterungen und Hinweise