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Gemeinde Kall

Lärmaktionsplan für Kall 

Bürger/innen sollen besser vor schädlichem Umgebungslärm geschützt werden. Aus diesem Grund wird für Kall mit Bürgerbeteiligung ein Lärmaktionsplan aufgestellt.

Bürgerbeteiligung: Bürger/innen können über das Beteiligungsportal NRW  Wünsche und Lösungsansätze in den Planungsprozess einbringen.

Bürgerbeteiligung: Bürger/innen können über das Beteiligungsportal NRW  Wünsche und Lösungsansätze in den Planungsprozess einbringen.

Bürger/innen sollen besser vor schädlichem Umgebungslärm geschützt werden. Aus diesem Grund wird für das Gemeindegebiet Kall ein Lärmaktionsplan nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aufgestellt. Vom 17.07.2023 bis zum 16.08.2023 können alle Bürger/innen aktiv bei der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes Mitwirken und Wünsche sowie Lösungsansätze äußern. 

Was ist ein Lärmaktionsplan?
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept. Verschiedene von Umgebungslärm betroffene Bereiche werden betrachtet und individuelle Lösungen für die Lärmreduzierung gesucht. Auch können in dem Lärmaktionsplan ruhige Gebiete aufgeführt und Maßnahmen für den Schutz dieser Gebiete niedergeschrieben werden. 

Was ist Umgebungslärm und was fällt nicht darunter?
Unter Umgebungslärm zählt die EG-Umgebungslärmrichtlinie solchen Lärm, der durch Straßenverkehr, Schienenverkehr und Flugverkehr auf Straßen und Schienenstrecken und bei Flughäfen verursacht wird. Dazu zählt auch Lärm, der von Industrie– und Gewerbeanlagen ausgeht. Nicht unter den Begriff Umgebungslärm fällt der sogenannte Nachbarschaftslärm. Hierunter fallen private Feste, Musik, Singen, der Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln, von Sportanlagen sowie der Lärm auf Militärgeländen.

Welche Bereiche wurden bereits in der vorläufigen Lärmaktionsplanung berücksichtigt?
Die derzeitige Ausarbeitung (Stand: 27.06.2023) umfasst alle Hauptverkehrsstraßen nach § 47 d I Bundesimmissionsschutzgesetz. Weitere Gebiete können noch aufgenommen werden.

Ziele der Lärmaktionsplanung
Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden. Aus diesem Grund wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erlassen, welche für die Mitgliedsstaaten bindend ist. Unter anderem sind Lärmaktionspläne aufzustellen.

Kritik an der Lärmaktionsplanung
Die Ziele der europäischen Union sind aus Sicht der Gemeindeverwaltung Kall lobenswert. Bei der innerdeutschen Umsetzung der Lärmaktionspläne wird aber Verbesserungsbedarf gesehen. Mit der Aufstellung von Lärmaktionsplänen wurden die Kommunen beauftragt. Die größten Verursacher von Umgebungslärm sind aber viel befahrene Straßen, wie Autobahnen, Bundes- und Landstraßen. Diese Straßen werden vom Bund oder den Ländern unterhalten. Somit haben die Kommunen in diesen Bereichen, keinen direkten Einfluss auf die Reduzierung von Lärm. Besser wurde es bei der Lärmaktionsplanung für den Eisenbahnverkehr gemacht. Hier ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Lärmaktionsplanung zuständig. Erkannten Lärmproblemen kann so unmittelbar und von geeigneter Stelle aus entgegengewirkt werden.

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