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Gemeinde Kall

Spenden an Hochwasserbetroffene

Noch bis zum 8. Februar 2024 können Mittel aus dem restlichen Spendenpool beantragt werden.

Nancy Bormann kümmert sich um die Tiny Houses, in denen Flutbetroffene leben. Foto: Alice Gempfer / Gemeinde Kall

Kall - Nach der verheerenden Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hatten die Gemeinde Kall großzügige Spendenbeträge in Höhe von insgesamt 553.625,25 Euro erreicht. Die Spenden sollen Hochwasserbetroffenen in Kall zugutekommen. Der aktuelle Stand der verbleibenden Spendengelder beträgt ca. 200.000 Euro, die übrigen Mittel wurden bereits ausgezahlt.

Bisher wurden die Spendenmittel gemäß eines abgestimmten Verfahrens an Betroffene ausgezahlt. Erfolgt sind in dem Zusammenhang Aufstockungen der Soforthilfe des Landes NRW in 2021 sowie weitere Auszahlungen nach Antragstellung. 

Das bisherige Auszahlungsverfahren sieht vor, dass Betroffene, die bereits Wiederaufbauhilfe des Landes NRW erhalten haben, eine weitere Unterstützung in Höhe der vollständigen Summe der im Sommer 2021 ausgezahlten Soforthilfen beantragen können. Dabei ist wichtig, dass die Gesamtfinanzierung nicht über 100 Prozent der im Antrag genannten Schadenssumme liegt. Auch Personen und Familien, die im Sommer 2021 keine Soforthilfe beantragt haben, können Spendenmittel der Gemeinde Kall beantragen. Betroffene, die aufgrund von Versicherungsleistungen keine Wiederaufbauhilfe des Landes NRW beantragen konnten, aber einen offenen Bedarf nachweisen können, können ebenfalls einen Antrag auf Spendenmittel stellen. 

Betroffene des Hochwassers in der Gemeinde Kall, die bisher noch keine Spendenmittel beantragt haben, können noch bis zum 08.02.2024 einen Antrag bei der Gemeinde Kall stellen. Das Antragsformular kann auf der Website der Gemeinde Kall (www.kall.de) aufgerufen werden. 

Alle bisherigen Antragsteller mit offenem Bedarf wurden von der Gemeinde Kall kontaktiert mit der Bitte, noch offene Bedarfe zurückzumelden. Nach Überprüfung können erneut bis zu 100 Prozent der im Sommer 2021 ausgezahlten Soforthilfen an Betroffene ausgezahlt werden. Eine Finanzierung darüber hinaus ist leider nicht möglich.  

Die Gemeinde Kall ruft alle Betroffenen auf, ihre offenen Bedarfe zu bestätigen, und die Chance zu nutzen, noch bis zum 08.02.2024 Spendenmittel zu beantragen. Spätere Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Häufige Fragen in dem Zusammenhang:

Was soll ich tun, wenn sich mein Bedarf verändert hat?

Sollte sich der Bedarf verkleinert haben, kann der neue Bedarf einfach in die dafür vorgesehene Spalte eingetragen werden. Hat sich der Bedarf vergrößert, muss dies anhand eines offiziellen Dokumentes (z.B. eines Gutachtens, oder einer Anpassung des Bewilligungsbescheid der Wiederaufbauhilfe) nachgewiesen werden. Dies ist allerdings nur erforderlich, wenn der von uns errechnete offene Bedarf kleiner ist, als der erhaltene Betrag der Soforthilfe.

Wie viel kann man maximal an Spenden erhalten?

Die Summe der Spende hängt von der im Sommer 2021 erhaltenen Soforthilfe des Landes NRW ab. Dies liegt also zwischen 1.500,00 € bei einer Person im Haushalt und 3.500,00 € bei fünf und mehr Personen im Haushalt. 

Was kann ich mit dem restlichen Bedarf tun, wenn er nicht vollständig von den Spenden der Gemeinde Kall gedeckt werden kann?

Es gibt die Möglichkeit noch an anderen Stellen Spenden zu beantragen. Bei Bedarf steht das Hilfszentrum Schleidener Tal zur individuellen Beratung als Ansprechpartner bereit.

Weitere Infos

Für weitere Informationen steht bei der Gemeinde Kall Nancy Bormann unter Tel. 02441-888-68 gerne zur Verfügung. 

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