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Gemeinde Kall

Parkberechtigung für Schwerbehinderte

Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, darf damit nicht automatisch auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken. Man benötigt auf jeden Fall einen besonderen Parkausweis.

Beschreibung

Um den europaweit gültigen blauen Parkausweis beantragen zu können, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen

  • aG (außergewöhnlich gehbehindert)
  • oder Bl (blind)

Außerdem können seit Anfang 2009 folgende Personen den blauen Parkausweis erhalten:

  • Contergangeschädigte (beidseitige Amelie oder Phokomelie)
  • und Menschen mit vergleichbaren Beeinträchtigungen (z. B. Amputation beider Arme)

Der Parkausweis ist personenbezogen und nicht auf andere übertragbar. Er ist nicht auf ein bestimmtes Auto eingetragen, sondern auf den Inhaber. Daher kann er immer dann zum Einsatz kommen, wenn die berechtigte Person fährt oder gefahren wird.

Neben dem blauen Parkausweis gibt es als Ausnahmegenehmigung in Deutschland auch noch einen orangefarbenen Ausweis. Dieser orangene Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf den ausgewiesenen Behindertenparkplätzen, er bietet jedoch eine Reihe von Erleichterungen beim Parken. 

Für die Ausstellung der Parkausweise ist die Kreisverwaltung Euskirchen zuständig. Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Parkerleichterung für Schwerbehinderte | Kreis Euskirchen (kreis-euskirchen.de) (Öffnet in einem neuen Tab)

Erläuterungen und Hinweise