Landtagswahl am 15. Mai 2022
Bekanntmachungen
- WahlbekanntmachungPDF-Datei806,19 kB
- Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am 15. Mai 2022PDF-Datei69,01 kB
- handreichung-barrierefreie-wahlen.pdfPDF-Datei7,11 MB
- Landtagswahlkreise Regierungsbezirk KölnPDF-Datei4,01 MB
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden bis zum 23. April 2022 in der Gemeinde Kall durch die Deutsche Post AG zugestellt.
Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, kann beim Wahlamt (02441 88827 oder 88811) nachfragen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann durch Briefwahl oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen. Die Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis bringen Sie bitte zur Wahl mit.
Das Wahlrecht kann auch bei Verlust der Wahlbenachrichtigung ausgeübt werden.
Wie beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Wer durch Briefwahl wählen möchte, benötigt einen Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen. Diese können beim Wahlamt der Gemeinde Kall beantragt werden. Die einfachste Möglichkeit der Beantragung besteht darin, den Online-Antrag auszufüllen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, den Briefwahlantrag im Internet zu stellen, der kann selbstverständlich auch die Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes benutzen und den dort aufgedruckten Wahlscheinantrag ausfüllen. Wer auch den Brief nicht mehr hat, kann einen formlosen Briefwahlantrag stellen. Die Anträge müssen entweder per Post an die Gemeindeverwaltung geschickt werden (Achtung: Porto nicht vergessen!) oder dort abgegeben werden.
Wer dennoch zum Wahlamt kommt, um Briefwahl zu beantragen, kann auch direkt vor Ort per Briefwahl wählen und alle Unterlagen dort lassen. Allerdings gelten hierfür aufgrund der Corona-Pandemie besondere Vorschriften.
Briefwahlanträge sollten daher möglichst kontaktlos beim Wahlamt abgegeben werden, d.h. durch Einwurf in den Briefkasten am Rathauseingang. Das gleiche gilt für die Rückgabe der roten Wahlbriefe.
Wichtig!!! Sollten Sie keine andere Möglichkeit sehen als die Briefwahlbeantragung im Wahlbüro, denken Sie bitte an Folgendes:
- beim Eintreten bitte die Hände desinfizieren
- bitte die Mindestabstände einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- bitte Wahlbenachrichtigung mitbringen
- bitte Personalausweis (oder Reisepass) mitbringen
- möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitbringen
Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros sind
montags – freitags: 8.00 – 12.30 Uhr
donnerstags: 14:00 - 18:00 Uhr
im Haus der Begegnung, Zugang über Rathauseingang vom Parkplatz aus, 1. Etage, Schulungsraum der Bibliothek.
Achtung: nicht barrierefrei zugänglich!
Wahllokale
Straßenverzeichnis und Wahllokale
Aufgrund des Hochwasserereignisses 2021 und der aktuellen Corona-Lage ist eine erneute Änderung bestimmter Wahllokale erforderlich
Wahlbezirk | Wahllokal |
1.0 Kall I | Ehemalige Schule, Aachener Str. 51 |
2.0 Kall II | Grundschule Kall, Auelstr. 47 |
3.0 Kall III | Kindergarten Kall, Hüttenstr. 26 |
4.0 Golbach | Kindergarten Golbach, Oberstr. 13a |
5.0 Sötenich/Rinnen | Kindergarten Sötenich, Am Sportplatz 3 |
6.0 Sistig | Grundschule Sistig, Pfarrer-Berens-Str. 13 |
7.0 Krekel | Kindergarten Krekel, Barbarastr. 6 |
8.0 Urft/Steinfeld/Wahlen | Hermann-Josef-Kolleg, Steinfeld, Hermann-Josef-Str. 4 |
9.0 Keldenich | Kindergarten Keldenich, Klein-Köln 2 |
10.0 Scheven/Dottel/Wallenthal | Dorfsaal Scheven, Wallenthaler Str. 4 |