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Gemeinde Kall

Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR)

Sie sind Unternehmer/Dienstleister im Sinne der EU-DLR und haben Ihre Standortentscheidung bereits getroffen?

Dann haben Sie die Wahl, wie die für Sie erforderlichen Formalitäten abgewickelt werden.

Sie wissen, welche Genehmigungen etc. Sie beantragen müssen und wo Sie diese erhalten. Sie möchten also selber bei den verschiedenen für Sie zuständigen Behörden die Formalitäten erledigen. In diesem Fall nehmen Sie Kontakt mit dem Gewerbeamt auf.

Sie benötigen Beratung, welche Genehmigungen etc. Sie wo beantragen müssen und/oder möchten nicht jede einzelne für Sie zuständige Behörde selber kontaktieren. Sie möchten folglich gerne alles Erforderliche für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Tätigkeit über nur eine Stelle abwickeln.

Dann nehmen Sie Kontakt mit einem Einheitlichen Ansprechpartner (EAP) auf. Ebenfalls können Sie auf  folgender Internetseite Ihre Anliegen erledigen bzw. finden Informationen.

Sofern Sie Ihre Dienstleistungstätigkeit im Kreis Euskirchen erbringen möchten, stehen Ihnen bei der Bezirksregierung Detmold folgende Ansprechpartner zur Verfügung.

Bezirksregierung Detmold

Eine vollständige elektronische Verfahrensabwicklung ist momentan noch nicht möglich. An der Umsetzung dieser nach Artikel 8 der EG-Dienstleistungsrichtlinie geforderten elektronischen Verfahrensabwicklung wird zurzeit gearbeitet.

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