Kall verfügt über rund 12.000 Einwohner und liegt im Herzen des Kreises Euskirchen. Aufgrund der guten geographischen Lage ist Kall ein hervorragender Wohnstandort, der neben einer Vielzahl von Erholungs- und Freizeitangeboten auch ein weitreichendes Angebot an sozialen Einrichtungen bietet. Kindertageseinrichtungen, ein Familienzentrum und alle Schulformen sind vor Ort vorhanden oder in kürzester Zeit in den Nachbarorten zu erreichen.
Ein attraktiver Wohnstandort, von dem man auch einen Arbeitsplatz im Köln/Bonner Raum schnell und bequem erreichen kann. Durch den Autobahnanschluss zur A1 (Anschlussstellen Wisskirchen und Nettersheim) und die Haltestelle der Eifelbahnstrecke Köln-Trier ist ebenfalls eine sehr gute Verbindung in die umliegenden Städte gegeben, um weitere Einkaufs-, Bildungs- und Kulturangebote nutzen zu können.
Baugebiete
Kall, Auf dem Fels
Kall, Oben im Auel
Kall, Kropelspfad II
Sistig, Quirinusborn
Die Gemeinde Kall veräußert nachfolgende Baugrundstücke:
Baugrundstück: Sistig, Baugebiet "Quirinusborn" (3 Baugrundstücke)
Im Neubaugebiet Sistig „Quirinusborn“ verfügt die Gemeinde Kall über nachfolgende Baugrundstücke:
-
Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 505, groß: 1.135 qm, Im Wiesengrund
-
Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 501, groß: 662 qm, Im Wiesengrund
-
Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 511, groß: 1.004 qm, Quirinusborn
Die Grundstücke sind innerhalb eines Zeitraumes von 2 Jahren (ab Umschreibung im Grundbuch) zu bebauen. Der Weiterverkauf der Grundstücke im unbebauten Zustand ist nicht gestattet.
Grundstückskaufpreis: Mindestangebot: 42,00 EUR/qm
Im Kaufpreis sind der Kanalanschlussbeitrag, die Kanalhausanschlusskosten und die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch enthalten.
Lage der Grundstücke:
Die Grundstücke liegen am Südrand der Ortslage Sistig in unmittelbarer Nähe der Grundschule Sistig. Die Ortslage Sistig ist ein Unterzentrum der Gemeinde und verfügt über eine gute Infrastruktur und Grundversorgung.
Lageplan: http://www.kall.de/bauen/downloads/Qurinusborn_Sistig.pdf
Bebaubarkeit der Grundstücke:
Die Grundstücke liegen im Plangeltungsbereich des Bebauungsplanes Sistig „Quirinusborn“. Textliche Festsetzungen: WA (Allgemeines Wohngebiet); Zahl der Vollgeschosse: II; Grundflächenzahl 0,4; Geschossflächenzahl 1,2; Einzelhäuser o. Doppelhäuser zulässig; Festlegung der Höhenentwicklung der Bebauung, max. 2 Wohneinheiten u.a..
Im Neubaugebiet Sistig "Quirinusborn" werden folgende Baugrundstücke privat veräußert:
1. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 514, größe: 676 qm, Quirinusborn
2. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 515, größe: 627 qm, Quirinusborn
3. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 518, größe: 643 qm, Quirinusborn
4. Gemarkung Sistig, Flur 12, Flurstück 520, größe 700 qm, Quirinusborn
Weitere Informationen und Preise zu den o.g. Grundstücken erhalten Sie unter der Telefonnummer 0175/7963213.
Baugrundstück: Keldenich, Dechant-Wolfgarten-Straße (1 Baugrundstück)
In der Ortslage Keldenich verfügt die Gemeinde Kall über nachfolgendes Baugrundstück:
Gemarkung Keldenich, Flur 2, Flurstück 599, groß: 793 qm
Grundstückskaufpreis: 43,00 EUR/qm
Im Kaufpreis sind der Kanalanschlussbeitrag und der Straßenausbaubeitrag für die Dechant-Wolfgarten-Straße enthalten.
Der Weiterverkauf des Grundstückes im unbebauten Zustand ist nicht gestattet.
Lage des Baugrundstückes:
Das Grundstück befindet sich im Ortszentrum von Keldenich. Keldenich liegt in unmittelbarer Nähe des Zentralortes Kall.
Bebaubarkeit der Grundstücke:
Die Grundstücke befinden sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Keldenich. Die Bebauung richtet sich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).
Baugrundstück: Golbach, Oberstraße 2 (1 Baugrundstück)
In der Ortslage Golbach verfügt die Gemeinde Kall über nachfolgendes Baugrundstück:
Gemarkung Golbach, Flur 6, Flurstück 205, groß: 1.686 qm
Grundstückskaufpreis: 46,00 EUR/qm
Im Kaufpreis ist der Kanalanschlussbeitrag sowie der Straßenausbaubeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz NRW enthalten.
Der Weiterverkauf des Grundstückes im unbebauten Zustand kann nur mit Zustimmung der Gemeinde erfolgen.
Lage des Baugrundstückes:
Das Grundstück befindet sich in der Ortslage Golbach und somit in unmittelbarer Nähe des Zentralortes Kall.
Bebaubarkeit der Grundstücke:
Die Grundstücke befinden sich innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Golbach. Die Bebauung richtet sich nach § 34 des Baugesetzbuches (BauGB).
Private Grundstücksangebote
Immobilien
Zur Zeit keine eigenen Objekte vorhanden.
Mietobjekte
Zur Zeit keine eigenen freien Objekte vorhanden.