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Gemeinde Kall

Das Ordnungsamt informiert

Schutz der Mittagsruhe vor Lärmbelästigungen durch den Betrieb von Maschinen und Geräten.

Zur Zeit werden verstärkt Klagen über Belästigungen durch von Maschinen und Geräten verursachten Lärm vorgetragen. Dies betrifft insbesondere Störungen der Mittagsruhe durch den Betrieb von Rasenmähern.

Diese Klagen werden zum Anlass genommen, auf die Regelungen in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Gemeinde Kall hinzuweisen.

Danach ist an Werktagen (Mo.- Sa.) während der Zeit von 13 Uhr bis 14.30 Uhr (allgemeine Ruhezeit) jede Tätigkeit untersagt, die mit einer besonderen Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte. Als solche Tätigkeiten gelten insbesondere

1.         der Betrieb von Rasenmähern mit Benzinmotor
2.         Holzhacken, Hämmern, Benutzung von Baumaschinen und –geräten, Kreis- oder Motorsägen, usw.

Die Bevölkerung wird gebeten, diese allgemeine Ruhezeit zu beachten und einzuhalten.

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