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Gemeinde Kall

Lärmaktionsplan der Gemeinde Kall

Die Europäische Union hat sich zum Ziel gesetzt, schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Zudem sollen ruhige Gebiete erhalten werden. Aus diesem Grund wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG erlassen, welche für die Mitgliedsstaaten bindend ist.

Laut der EU-Umgebungslärmrichtlinie müssen für besonders lärmintensive Bereiche Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Die Bundesregierung hat diese Aufgabe an die Länder übertragen, welche diese Aufgabe wiederum an die Kreise und kreisfreien Städte delegiert hat, welche die Aufgabe an die Kommunen weitergegeben haben. 

In Nordrhein-Westfalen haben demnach alle Städte und Gemeinden mit Lärmkarten auf ihrem Gebiet bis zum 18. Juli 2024 Lärmaktionspläne zu erstellen.

Die Gemeinde Kall hat gemäß den Anforderungen einen entsprechenden Lärmaktionsplan aufgestellt. 

Nach der ersten Datenerfassung Anfang 2023 erfolgte vom 17.07.2023 bis zum 16.08.2023 ein Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kall sich an der Erstellung des Lärmaktionsplans zu beteiligen. Im zweiten Schritt erfolgte vom 05.03.2024 bis 05.04.2024 die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange welche ebenfalls zur Stellungnahme und Beteiligung aufgerufen worden sind.

Die eingegangenen Stellungnahmen und Bürgeranregungen sind eingehend geprüft und teilweise in den Lärmaktionsplan aufgenommen worden. 

Der Lärmaktionsplan ist am 18.06.2024 dem Entwicklungsausschuss vorgelegt, durch den Rat der Gemeinde Kall am 27.06.2024 beschlossen worden und tritt eine Woche nach Veröffentlichung in Kraft.

Einzusehen ist der Lärmaktionsplan der Gemeinde Kall auf der Homepage www.kall.de im Menü unter „Rathaus und Politik“ > „Bekanntmachungen“.

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