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Gemeinde Kall

Bekanntmachung über die Offenlegung einer Grenzniederschrift

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) Andreas Kluß, Euskirchen

Das in Golbach gelegene Grundstück mit der Katasterbezeichnung

Gemarkung Golbach, Flur 6, Flurstück 118, 334 ist vermessen worden.

Gemäß §§ 21 (5), 13 (5) VermKatG NRW erfolgt die Bekanntgabe der Abmarkung von Grundstücksgrenzen durch Offenlegung der Grenzniederschrift in der Zeit vom 15.12.2023 - 15.01.2024 in der Geschäftsstelle des ÖbVI Andreas Kluß, Carmanstraße 40, 53879 Euskirchen während der Bürozeiten Mo. bis Do. von 08:00 bis 12:00 und von 13:00 bis 17:00 Uhr, Fr. 08:00 bis 13:00 Uhr.

Gegen die Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach der Offenlegung Klage beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben werden.

Euskirchen, 01.12.2023
gez. Dipl.-Ing. Andreas Kluß, ÖbVI

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